Steuerbonus für Handwerksleistungen
Was wird gefördert
Gefördert werden handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Privathaushalten unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt.
Neben den Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) können in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt werden.
Was wird nicht gefördert
Materialkosten oder sonstige in Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren (z. B. Fliesen, Tapeten, Pflastersteine) sowie Arbeitskosten für Anfertigungen in der Werkstatt des Handwerksbetriebes können nicht anerkannt werden.
Die Aufwendungen dürfen nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen.
Wie viel wird gefördert
Die Lohnkosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000 € zu 20 % förderfähig.
Das heißt, dass bis zu 1.200 € von der Steuerzahlung abgezogen werden können. (Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es die Möglichkeit, weitere 600 € abzuziehen.)